Arbeitsbereiche
Förder-/Stipendienprogramme
Förderprogramm für Türkischunterricht
Als mehrsprachige Individuen versuchen Kinder, die in Gesellschaften geboren und aufgewachsen sind, in denen internationale Migration zu einer ständigen Realität geworden ist, die Welt durch zwei Kommunikationsbereiche und zwei Bedeutungswelten kennenzulernen. Der Sprachentwicklungsprozess von Kindern, die unter dem Einfluss eines mehrsprachigen und multikulturellen Umfelds aufwachsen, ist eines der Themen, die mit Sensibilität behandelt werden müssen. Denn ein gesunder Erwerb der Muttersprache in der Vorschul- und Schulzeit ist von großer Bedeutung für den erfolgreichen Verlauf des Bildungslebens und des Zweitsprachenerwerbs dieser Kinder. Kinder, die einen gesunden mehrsprachigen Bildungsprozess in der Kindheit durchlaufen, lernen, die Welt mit ihrem sprachlichen und kulturellen Reichtum aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Kinder, die das Leben aus dieser Perspektive betrachten können, verstehen, wie wichtig es ist, zu beiden Gesellschaften beizutragen und eine Brücke zwischen den Ländern zu bauen. Ein gesunder muttersprachlicher Unterricht ist die Grundlage dafür, dass aus einem Samen ein Schössling wird und zu einem Baum heranreift, der für beide Gesellschaften Früchte trägt. Zu diesem Zweck unterstützt und fördert unser Präsidium seit Jahren die von Nichtregierungsorganisationen im Ausland mit eigenen Mitteln durchgeführten Aktivitäten im Bereich der türkischen Spracherziehung und unterstützt und fördert Institutionalisierungen in dieser Richtung im Rahmen des Förderprogramms „Türkischunterricht“. Die Projektförderungen von YTB für den türkischen Sprachunterricht wurden unter dem Namen „Förderprogramm für Türkischunterricht“ zusammengefasst.
Bewerbungen für das Projektförderprogramm „Türkischunterricht“ werden im Rahmen der drei unten aufgeführten Module entgegengenommen.
Modul 1- Samen: Erstellung von zweisprachigen Spielgruppen für Vorschulkinder in Türkisch und der Landessprache,
Modul 2 - Samling: Türkische Sprachkurse für Kinder und Jugendliche im Schulalter,
Modul 3- Baum: Umfasst die Unterstützung von zweisprachigen Vorschuleinrichtungen, die Dienstleistungen in Türkisch und der Landessprache anbieten.
Evliya Celebi-Kulturreisen Programm
Das Evliya Çelebi-Kulturreisen Programm zielt darauf ab, die historischen, sozialen und kulturellen Bindungen der im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger mit der Türkei zu stärken und eine nachhaltige Kommunikation zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten. Im Rahmen des Projekts werden in Zusammenarbeit mit im Ausland tätigen türkischen Nichtregierungsorganisationen (NROs) sprach-, kultur- und zivilisationsbezogene Aktivitäten organisiert, die es den im Ausland lebenden türkischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen, ihre eigene Kultur vor Ort kennenzulernen und die historischen und kulturellen Stätten der Türkei zu besichtigen.
Für das Jahr 2022 sieht das Programm drei Module vor, für die bereits erste Anmeldungen eingegangen sind: Das Modul „Heimatland kennenlernen“ (für die Altersgruppe 10-15), das Modul „Jugend-Brücken“ (für die Altersgruppe 16-29) und das Modul „Unternehmertum“. Im Rahmen des Programms, dessen Bewerbungen zwei Monate langlaufen wird, sollen Projekte für den Herbst 2022 und 2023 unterstützt werden.
Jugendförderprogramm
Mit diesem Programm sollen im Ausland lebende Jugendliche ermutigt werden, ihre Ideen und Projekte in die Tat umzusetzen, um einen Beitrag zu ihren Gesellschaften, zu den Ländern, in denen sie leben, und in der Tat zur Menschheit zu leisten. Ziel ist es, dass die Jugend unserer Diaspora, die vor allem durch Bildung und Ausbildung intensiv mit der Gesellschaft, in der sie lebt, interagiert, einerseits zu sehr bewussten, produktiven und erfolgreichen Menschen in den Ländern, in denen sie leben, wird und andererseits ihre Verbindungen zur türkischen Gesellschaft und zur Türkei stärkt.
Fuat Sezgin-Leistungsstipendium
Das Prof. Dr. Fuat Sezgin Leistungsstipendium ist ein Programm zur Förderung der Leistungen unserer im Ausland lebenden Jugendlichen mit dem Ziel, diejenigen zu belohnen, die während ihrer Bildung hohe Erfolge erzielen.
Wer kann sich bewerben?
Für das Prof. Dr. Fuat Sezgin Leistungsstipendium können sich unsere im Ausland lebenden Staatsbürger und die Blaue Karte-Inhaber bewerben, die einen Hochschul-, Master- oder Promotionsstudium in den Bereichen Natur- und Ingenieurwissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften absolviert haben oder bis zur Bewerbungsfrist der Stipendienanträge absolvieren können und die im Notensystem des Landes, in dem sie leben, mindestens 80% Erfolg haben.
Bewerbungsländer
Es werden Bewerbungen aus den USA, Deutschland, Australien, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, den Vereinigten Königreich, Schweden, der Schweiz, Italien, Kanada, Norwegen sowie aus anderen Ländern angenommen, wenn die Bewerber die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Türkischer Staatsbürger / Doppelbürger oder Inhaber der Blauen Karte
- Dauerhafter/ständiger Wohnsitz im Ausland für türkische Staatsbürger
- Abschluss der Grund/Gesamtschule (Gymnasium) im Ausland
- Geboren am oder nach dem 01.01.1998 für das Hochschulstudium
- Geboren am oder nach dem 01.01.1994 für Master-Studium
- Geboren am oder nach dem 01.01.1989 für Promotion
- Abschluss eines Hochschul-, Master- oder Promotionsstudiums in einem der betreffenden Länder oder die Möglichkeit, das Studium bis zur Bewerbungsfrist des Stipendienverfahrens abzuschließen
- In den in der Ausschreibung genannten Bereichen wird die letzte Abschluss Urkunde der Hochschule, des Masters oder der Promotion mit mindestens 80% Erfolgskriterium bewertet *
- Es werden Bewerbungen für alle Stufen angenommen, sofern seit dem Abschluss nicht mehr als 1 Jahr vergangen ist**
- Ein Bewerber kann sich nur für eine Stufe des Stipendiums bewerben. Die Bewerbungsstufe muss in der Bewerbung angegeben werden.
* Die Umrechnungstabelle des Präsidiums der Türkischen Anstalt für Wissenschaftliche und Technologische Forschung (TÜBITAK) für die einzelnen Länder wird als Grundlage herangezogen.
** Bei der Berechnung der Jahresfrist wird das Datum des Stipendienantrags zugrunde gelegt.
Erforderliche Informationen und Dokumente
Für alle Bewerber:
- Bewerbungsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Blaue Karte und Reisepass/Personalausweis des betreffenden Landes
- Informationen über Stipendien oder Darlehen, die von einer anderen Einrichtung erhalten werden
Erforderliche Bewerbungsunterlagen für Hochschule:
- Abschlusszeugnis des Gymnasiums
- Abschluss Urkunde oder vorläufiges Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums
- Transkript (Hochschule)
- Motivationsschreiben/Absichtserklärung
- Projektstudien, Praktika, Veröffentlichungen
Erforderliche Unterlagen für Master:
- Abitur, Baccalauréat, Matura und Bachelor Urkunde
- Master Urkunde oder vorläufige Abschluss Urkunde
- Master (Transkript)
- Akademisches Referenzschreiben
- Motivationsschreiben/Absichtserklärung
- Projektstudien, Praktika, Veröffentlichungen
Erforderliche Dokumente für Promotion Bewerber:
- Hochschule Urkunde
- Transkript (Hochschule)
- Master Urkunde
- Transkript (Master)
- Promotionsurkunde
- Mindestens zwei akademische Referenzschreiben
- Motivationsschreiben/Absichtserklärung
- Projektstudien, Praktika, Veröffentlichungen
Dauer, Höhe und Bedingungen des Stipendiums
Das Prof. Dr. Fuat Sezgin Leistungsstipendium ist eine einmalige Auszeichnung in Höhe von 1.600 € für Hochschul-, 2.000 € für Master- und 2.400 € Euro für Promotionsgänge.
Leistungsstipendium für Abiturabschluss
Der Anteil der im Ausland lebenden Jugendlichen, die ihre Schulausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen, steigt von Tag zu Tag. Um unsere Jugendlichen und künftige Generationen zu ermutigen, eine höhere Schulbildung anzustreben, und um das Bewusstsein in diesem Bereich zu schärfen, wurde das Programm „Leistungsstipendium für das Abitur für Auslandsbürger“ ins Leben gerufen.
Das Leistungsstipendium für das Abitur wird als einmaliges Stipendium an den Schüler mit dem besten Notendurchschnitt unter den Bewerbern durch die Botschaften/Konsulaten in den Regionen der Länder vergeben.
Wer kann sich bewerben?
In Ländern mit Abitur, Baccalauréat, Matura können sich diejenigen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, und in Ländern ohne Abitur diejenigen, die einen Anspruch auf einen Schulabschluss haben und ihre Hochschulbildung fortsetzen werden, bewerben, die ihren Abschluss zwischen dem 15. Juni 2022 und dem 31. Juli 2023 gemacht haben.
Bewerbungsländer
Es werden Bewerbungen aus den USA, Deutschland, Australien, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, den Vereinigten Königreich, Schweden, der Schweiz, Italien, Kanada, Norwegen sowie aus anderen Ländern angenommen, wenn die Bewerber die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Türkische Staatsbürger/Doppelbürger oder Inhaber der Blauen Karte
- Besitz einer unbefristeten/ständigen Aufenthaltserlaubnis im Ausland für türkische Staatsbürger
- Abschluss der Grund/Gesamtschule (Gymnasium) im Ausland
- Abschluss Datum zwischen dem 15. Juni 2023 und dem 31. Juli 2024
Erforderliche Informationen und Dokumente
- Bewerbungsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Blaue Karte und Reisepass/Personalausweis des betreffenden Landes
- Abschluss Urkunde (alle Seiten)
- Ein Zeugnis mit den Ergebnissen der Abschlussprüfung (in Ländern ohne Abitur ein Zeugnis/eine Abschrift der im letzten Jahr erzielten Noten)
- Sonstige im Bewerbungssystem verlangte Informationen und Dokumente
Dauer, Höhe und Bedingungen des Stipendiums
- Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.000 € und wird nur einmal vergeben.
- Die Quoten der Regionen, in denen keine Bewerbungen eingehen, können im Rahmen der Möglichkeiten für die Konsulatsregionen genutzt werden, in denen die Zahl der erfolgreichen Bewerber hoch ist.
Es ist vorgesehen, dass alle Antragsteller in die vom Präsidium durchgeführten Mobilitätsprogramme aufgenommen werden.
Stipendium für Wissenschaftliche Forschungsarbeit
Dieses Stipendienprogramm zielt darauf ab, die Ausbildung und die akademischen Studien unserer im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, indem ihre Master- und Dissertationen gefördert werden. Mit diesen Stipendien sollen die Anzahl und Qualität der akademischen Studien zu Themen, die für unsere im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger von Interesse sind, erhöht und ihr akademischer Erfolg in den Ländern, in denen sie leben, gesteigert werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerber, die in einem der Master- oder Promotionsstudiengänge im Ausland eingeschrieben sind, sich in der Phase der Abschlussarbeit befinden oder kurz davorstehen und die sonstigen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, können sich für das Stipendium für wissenschaftliche Forschungsarbeit bewerben. In diesem Zusammenhang werden Thesen- und Forschungsarbeiten berücksichtigt, die in den unten genannten Bereichen durchgeführt werden bzw. werden sollen und sich mit Fragen befassen, die unsere im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Bewerbungsländer
Es werden Bewerbungen aus den USA, Deutschland, Australien, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, den Vereinigten Königreich, Schweden, der Schweiz, Italien, Kanada, Norwegen sowie aus anderen Ländern angenommen, wenn die Bewerber die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Türkische Staatsbürger/Doppelbürger oder Inhaber der Blauen Karte
- Dauerhafter/ständiger Wohnsitz im Ausland für türkische Staatsbürger
- Abschluss der Grund/Gesamtschule (Gymnasium) im Ausland
- Geboren am oder nach dem 01.01.1994 für Master-Forschungsarbeiten
- Geboren am oder nach dem 01.01.1989 für Dissertation
- Sie müssen in einem Master- oder Promotionsstudiengang in einem der betreffenden Länder eingeschrieben sein.
- Sie müssen sich in den in der Ausschreibung genannten Fächern in der Phase der Abschlussarbeit befinden oder in der Lage sein, bis zum Beginn der Stipendienzahlungen in die Phase der Abschlussarbeit einzutreten.
Erforderliche Informationen und Dokumente
Für alle Bewerber:
- Bewerbungsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Blaue Karte und Reisepass/Personalausweis des betreffenden Landes
- Falls er/sie ein Stipendium oder ein Darlehen von einer anderen Einrichtung erhält, sind Angaben dazu zu machen
Für Master-Bewerber:
- Abitur Abschluss
- Hochschule Urkunde
- Transkript (Hochschule)
- Immatrikulationsbescheinigung für Master Studenten
- Absichtserklärung
- Vorschlag und Dokument zur Genehmigung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit für Bewerber, die begonnen haben
Für Promotion-Bewerber
- Abitur-Abschluss
- Hochschule Urkunde
- Transkript (Hochschule)
- Master Urkunde
- Transkript (Master)
- Immatrikulationsbescheinigung für Promotion Studenten
- Masterarbeit
- Absichtserklärung
- Vorschlag und Dokument zur Genehmigung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit für Bewerber, die begonnen haben
Forschungsthemen der wissenschaftlichen Arbeit
- Bildung
- Identität, Kultur und Zugehörigkeit
- Internationale Beziehungen und Recht
- Migration
- Diskriminierung und Rechtsverletzungen
- Religiöse Rechte, religiöse Bildung
- Europa und der Islam
- Medien- und Kulturwissenschaften
- Kultur, Geschichte, Kunst und Literatur
- Psychologie, Soziologie, Pädagogik
Dauer, Höhe und Bedingungen des Stipendiums
Stipendien für wissenschaftliche Forschungsarbeiten können zweimal pro Jahr in Höhe von insgesamt 2.000 € für Master- und 3.000 € für Promotionsstudiengänge vergeben werden.
Master-Studium-Programm Türkischunterricht für türkische Kinder im Ausland
Das Master-Studium-Programm Türkischunterricht für türkische Kinder im Ausland wurde entwickelt, um Lehrer auszubilden, die unseren im Ausland lebenden Kindern ihre Muttersprache Türkisch und die türkische Kultur beibringen werden. Das Ziel des Programms ist es, türkischen Kindern im Ausland grundlegende Sprachkenntnisse wie Lesen, Schreiben und Sprechen in ihrer Muttersprache zu vermitteln. Das Programm, das die Ausbildung von Lehrern vorsieht, die der neuen Generation im Ausland die türkische Kultur näherbringen sollen, wird unseren im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Expertenstipendium im Bereich der Rechtswissenschaften
Es ist festzustellen, dass mehr als 7 Millionen unserer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, hauptsächlich in europäischen Ländern, in vielen Bereichen des täglichen Lebens zunehmend Diskriminierung und Islamophobie ausgesetzt sind. Zusätzlich zu den Rechtsverletzungen und Diskriminierungen, die sich daraus ergeben, dass sie Muslime und/oder Türken sind, in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, öffentliche Dienstleistungen und soziales Leben, besteht ein Bedarf an wirksamen Mechanismen, mit denen unsere Bürgerinnen und Bürger, die Opfer von Hassreden und -handlungen werden, ihre Rechte in den Ländern, in denen sie leben, einfordern können.
Mit dem „Expertenstipendium im Bereich der Rechtswissenschaften“, das auf der Grundlage dieses Bedarfs entwickelt wurde, soll eine Zusammenarbeit zwischen unseren Anwälten, die unsere Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte in den Ländern, in denen sie leben, informieren und rechtlich beraten, und unseren Nichtregierungsorganisationen geschaffen werden, um ihnen zu zeigen, wie sie sich angesichts diskriminierender Praktiken und islamfeindlicher Angriffe, denen sie ausgesetzt sind, verhalten sollen.
Expertenstipendium im Bereich Familie und Sozialarbeit
Ziel
Die Familie ist von großer Bedeutung, da sie der erste Ort ist, an dem die Bedürfnisse und Probleme von mehr als sechs Millionen im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden, und da sie eine Institution ist, in der Erwachsene Werte und Verhaltensmuster an Kinder weitergeben und so die Kontinuität des gesellschaftlichen Lebens gewährleisten.
Um die Familie und den Einzelnen zu unterstützen, ist es wichtig, die Vielfalt der Dienstleistungen wie Beratung, soziale Unterstützung und Therapie im Bereich der Familien- und Sozialdienstleistungen für unsere im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und die Humanressourcen für die Erbringung von Dienstleistungen zu schulen.
Um die in diesem Sinne benötigten Humanressourcen auszubilden, wurde beschlossen, unseren im Ausland lebenden Staatsbürgern, die ihre Ausbildung in den entsprechenden Fachbereichen absolviert haben, Stipendien für die Therapie- und Spezialisierungsausbildung zu gewähren.
Mit dem für diesen Bedarf entwickelten „YTB- Expertenstipendium im Bereich Familie und Sozialarbeit“ sollen professionelle Zertifikatsprogramme unterstützt werden, die es Fachleuten mit Wohnsitz im Ausland und einem Hochschulstudium in für Familien- und Sozialdienste geeigneten Fachbereichen (Psychologie, Pädagogik, psychologische Beratung und Betreuung, Sozialarbeit und ähnliche Fachbereiche, die mit der Sozialarbeit verwandt sind) in diesen Ländern ermöglichen, sich in speziellen Bereichen wie Sozialarbeit, Therapie oder Beratung zu spezialisieren.
Dienstbereiche der Experten
Fachleute für Familien- und Sozialdienste arbeiten als Experten in Kinderheimen, Kindergärten und Kindertagesstätten, Waisenhäusern, Beratungs- und Forschungszentren, Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, psychiatrischen Einrichtungen, Pflegeheimen und Erholungsheimen, Gefängnissen und Jugendstrafanstalten, Kinderbüros von Polizeidienststellen und Gerichten. Beruflich können sie Bezeichnungen wie Psychiater, Psychologe, Pädagoge, Familienberater, Therapeut, Altenpfleger, Sozialarbeiter, Dolmetscher für soziale Dienste, Sachverständiger, Sozialarbeiter tragen.
Methode
Der Bewerber, der Anspruch auf ein Stipendium hat, wird vom Präsidium bestimmt oder unter der Voraussetzung, dass die Informationen dem Präsidium im Voraus vorgelegt und genehmigt werden, entsprechend seinem Fachgebiet in einer Nichtregierungsorganisation oder einem Beratungszentrum im Ausland, das für unsere Bürgerinnen und Bürger tätig ist; er ist verpflichtet, mindestens sechs Monate lang regelmäßig und einen Tag pro Woche ehrenamtliche Beratungsdienste zu leisten und regelmäßig über die von ihm geleisteten Beratungsdienste in dem von unserem Präsidium als angemessen erachteten Zeitraum zu berichten.
Höhe und Dauer des Stipendiums
Das Expertenstipendium im Bereich Familie und Sozialarbeiten kann in 3 Modulen beantragt werden.
Modul 1: klinische Psychologen und Psychotherapeuten Zertifikat-Förderstipendium
Betrag: bis zu 10.000 €
Förderzeitraum: bis zu 5 Jahre
Modul 2: Verhaltenswissenschaften Master-Förderstipendium
Betrag: Master: bis zu 4.000 Euro Promotion: bis zu 6.000 Euro
Dauer: Master: 2 Jahre Promotion: 4 Jahre
Modul 3: Förderstipendium zur beruflichen Entwicklung
Betrag: bis zu 2.000 €
Dauer: bis zu 1 Jahr